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Immobilienhaftes

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BGH: „Weißen“ ist nicht dasselbe wie „Streichen“

Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter zum „Weißen“ der Wände verpflichtet, enthält eine unzulässige Farbvorgabe und ist daher unwirksam.

Wenn der Mieter den Garten nicht ordentlich pflegt

Pflege des Gartens ist Sache des Vermieters. Ausnahme: Wenn er sie per Vertrag auf den Mieter überträgt oder sich die Pflicht des Mieters aus der Verkehrsanschauung ergibt. Schwierig wird es, wenn der Mieter keinen grünen Daumen oder keine Lust auf’s Gärtnern hat.