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Randbemerkungen

Öffentliche Zustellung: Ermittlungspflichten des Finanzamts (BFH)

Geht das Finanzamt davon aus, dass sich ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Land aufhält, muß es – bevor es öffentlich zustellt – zunächst versuchen, die ausländische Anschrift im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs zu ermitteln.

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