Steuerzahler können in diesem Jahr frühestens ab Mitte März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Gesetzliche Änderungen verschieben den Start der Steuerberechnung. Dies teilte die Oberfinanzdirektion Koblenz mit. Die Finanzämter könnten die Einkommensteuer-Erklärungen daher erst im März endgültig bearbeiten.
In einer Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums wird darauf hingewiesen, dass die Finanzämter zwischenzeitlich alle Informationen der Renten zahlenden Stellen erhalten haben, um auch die bislang steuerlich nicht erfassten Ren…
Es ist die Frage gestellt worden, inwieweit Aufwendungen ausländischer Mitbürger für Sprach- bzw. Integrationskurse als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.
Geht das Finanzamt davon aus, dass sich ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Land aufhält, muß es – bevor es öffentlich zustellt – zunächst versuchen, die ausländische Anschrift im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs zu ermitteln.